PKV Online Wechsel
Die
Private Krankenversicherung
, kurz PKV, steht Ihnen dann offen, wenn
Sie als Freiberuflern, Beamter, Selbstständiger und Arbeitnehmer mit
einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze arbeiten. Sofern Sie
Arbeitnehmer sind, können Sie den Wechsel nur dann vollziehen, wenn Ihr
Einkommen nicht nur in diesem, sondern auch in den drei Vorjahren diese
Grenze überschritten hat. Aktuell beträgt die Einkommensgrenze 47.700
Euro pro Jahr. Den umfangreichen Service der PKV Versicherung können
Sie weiterhin als Studenten nutzen, sofern Sie das 25. Lebensjahr
überschritten haben und einen Antrag auf Befreiung von der
Pflichtversicherung gestellt haben. Ab diesem Lebensjahr sind sie
nämlich nicht mehr bei Ihren Eltern mitversichert. Mit Abschluss des
14. Semesters bzw. mit Erreichen des 30. Lebensjahrs können Sie sich
als Student weiter freiwillig versichern.
In allen Fällen muss für den Wechsel in die PKV Krankenversicherung beachtet werden, dass für einen Neuantrag einige Gesundheitsfragen zu beantworten sind. Nur wenn Sie gesund sind und das Risiko für die PKV somit überschaubar, wird Ihr Antrag angenommen. Liegen aktuelle Erkrankungen vor, kann die neue Krankenversicherung mitunter Risikoaufschläge berechnen. Diese Aufschläge sind jedoch nicht bei jeder Versicherungsgesellschaft gleich, wodurch sich ein PKV Vergleich in jedem Fall lohnt.
Auf dem Markt der PKV Versicherung herrscht derzeit ein harter Wettbewerb. Viele verschiedene Versicherungsgesellschaften wollen neue Kunden gewinnen und bieten ihre Produkte daher sehr günstig an. Ein Wechsel der PKV Vergleich und ein anschließender PKV Wechsel kann sich hierbei für viele Versicherte lohnen. So können Sie zum einen Ihre Kosten für die PKV um einige Hundert Euro im Jahr reduzieren, auf der anderen Seite ist es zudem möglich, die Leistungen der Krankenversicherung zu erhöhen.
Vor dem PKV Wechsel sollten Sie zuerst vergleichen, welche Versicherung für Sie die besten Leistungen und die besten Preise bietet. Einen solchen PKV Vergleich ermöglichen Ihnen verschiedene Seiten im Internet, bei denen Sie Ihre Wünsche und Anforderung an die Krankenversicherung eingeben. Besonders günstige Angebote bieten oftmals Krankenversicherungen, die ihre Produkte online vertreiben.
Haben Sie nun einen für Sie passenden Tarif gefunden, können Sie die Krankenversicherung wechseln. In Abhängigkeit davon, ob Sie zurzeit privat oder aber gesetzlich versichert sind, müssen Sie verschiedene Fristen und Regeln einhalten, um in die PKV Versicherung zuwechseln.
Als Arbeitnehmer ist der Wechsel in die PKV dann möglich, wenn Ihr Bruttoeinkommen in diesem und in den beiden Vorjahren die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat. Ist dies der Fall, können Sie mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Dies gilt jedoch nicht für Berufseinsteiger. In diesem Fall sind Sie für drei Jahre nach dem Abschluss der Ausbildung oder des Studiums pflichtversichert, auch wenn Ihr Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze übersteigt. Sind Sie als Freiberufler oder Selbstständiger derzeit in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, können Sie jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zur PKV Versicherung wechseln.
Wenn Sie bereits in einer PKV Krankenversicherung versichert sind, müssen Sie lediglich die dort geltenden Fristen zur Kündigung beachten. Diese sind jedoch von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich und sollten daher nachgelesen werden. In einigen Fällen sind Kündigungen gar nur am Jahresende mit einer Frist von drei Monaten möglich. Lediglich bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht für Ihre Private PKV zu. In diesen Fällen können Sie mit einer Frist von vier Wochen ab dem Eingang der Beitragserhöhung kündigen. Wird diese Frist versäumt, beginnen die regulären Fristen erneut.
Der Wechsel von einer PKV zur anderen war bisher damit verbunden, das einmal erreichte Altersrückstellungen verloren gingen. Die neue Gesundheitsreform macht es ab 2009 aber möglich, die Altersrückstellungen zur neuen PKV Krankenversicherung mitzunehmen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn Sie sich innerhalb der ersten sechs Monate, also bis zum 30.06.2009, für einen Wechsel entscheiden. Weiterhin müssen Sie dafür in den Basistarif der neuen Versicherungsgesellschaft wechseln und dort drei Jahre verbleiben. Erst danach ist dann der Wechsel in einen normalen Tarif der PKV Versicherung möglich. Zu beachten ist, dass dieser Basistarif zwar die Mitnahme der Altersrückstellungen ermöglicht, die Leistungen dieses Tarifs entsprechen jedoch nur denen der gesetzlichen Krankenkassen.
In allen Fällen muss für den Wechsel in die PKV Krankenversicherung beachtet werden, dass für einen Neuantrag einige Gesundheitsfragen zu beantworten sind. Nur wenn Sie gesund sind und das Risiko für die PKV somit überschaubar, wird Ihr Antrag angenommen. Liegen aktuelle Erkrankungen vor, kann die neue Krankenversicherung mitunter Risikoaufschläge berechnen. Diese Aufschläge sind jedoch nicht bei jeder Versicherungsgesellschaft gleich, wodurch sich ein PKV Vergleich in jedem Fall lohnt.
Auf dem Markt der PKV Versicherung herrscht derzeit ein harter Wettbewerb. Viele verschiedene Versicherungsgesellschaften wollen neue Kunden gewinnen und bieten ihre Produkte daher sehr günstig an. Ein Wechsel der PKV Vergleich und ein anschließender PKV Wechsel kann sich hierbei für viele Versicherte lohnen. So können Sie zum einen Ihre Kosten für die PKV um einige Hundert Euro im Jahr reduzieren, auf der anderen Seite ist es zudem möglich, die Leistungen der Krankenversicherung zu erhöhen.
Vor dem PKV Wechsel sollten Sie zuerst vergleichen, welche Versicherung für Sie die besten Leistungen und die besten Preise bietet. Einen solchen PKV Vergleich ermöglichen Ihnen verschiedene Seiten im Internet, bei denen Sie Ihre Wünsche und Anforderung an die Krankenversicherung eingeben. Besonders günstige Angebote bieten oftmals Krankenversicherungen, die ihre Produkte online vertreiben.
Haben Sie nun einen für Sie passenden Tarif gefunden, können Sie die Krankenversicherung wechseln. In Abhängigkeit davon, ob Sie zurzeit privat oder aber gesetzlich versichert sind, müssen Sie verschiedene Fristen und Regeln einhalten, um in die PKV Versicherung zuwechseln.
Als Arbeitnehmer ist der Wechsel in die PKV dann möglich, wenn Ihr Bruttoeinkommen in diesem und in den beiden Vorjahren die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat. Ist dies der Fall, können Sie mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Dies gilt jedoch nicht für Berufseinsteiger. In diesem Fall sind Sie für drei Jahre nach dem Abschluss der Ausbildung oder des Studiums pflichtversichert, auch wenn Ihr Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze übersteigt. Sind Sie als Freiberufler oder Selbstständiger derzeit in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, können Sie jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zur PKV Versicherung wechseln.
Wenn Sie bereits in einer PKV Krankenversicherung versichert sind, müssen Sie lediglich die dort geltenden Fristen zur Kündigung beachten. Diese sind jedoch von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich und sollten daher nachgelesen werden. In einigen Fällen sind Kündigungen gar nur am Jahresende mit einer Frist von drei Monaten möglich. Lediglich bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht für Ihre Private PKV zu. In diesen Fällen können Sie mit einer Frist von vier Wochen ab dem Eingang der Beitragserhöhung kündigen. Wird diese Frist versäumt, beginnen die regulären Fristen erneut.
Der Wechsel von einer PKV zur anderen war bisher damit verbunden, das einmal erreichte Altersrückstellungen verloren gingen. Die neue Gesundheitsreform macht es ab 2009 aber möglich, die Altersrückstellungen zur neuen PKV Krankenversicherung mitzunehmen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn Sie sich innerhalb der ersten sechs Monate, also bis zum 30.06.2009, für einen Wechsel entscheiden. Weiterhin müssen Sie dafür in den Basistarif der neuen Versicherungsgesellschaft wechseln und dort drei Jahre verbleiben. Erst danach ist dann der Wechsel in einen normalen Tarif der PKV Versicherung möglich. Zu beachten ist, dass dieser Basistarif zwar die Mitnahme der Altersrückstellungen ermöglicht, die Leistungen dieses Tarifs entsprechen jedoch nur denen der gesetzlichen Krankenkassen.
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